Strom/Gas Anbieter


Vorwort

Die Energiepreise sind in ständiger Bewegung.
Wer jedes Jahr bares Geld sparen möchte, muss seinen Netzbetreiber jährlich wechseln. Es gibt drei verschiedene Gründe zum Wechseln.
1. Umzug:
Sollte Ihnen ein Umzug bevorstehen und Sie haben nur einen Grundversorgertarif können Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Haben Sie einen Tarif mit fester Vertragslaufzeit, wird dieser in der Regel einfach an der neuen Adresse weiter geführt.
Sie haben hier kein Sonderkündigungsrecht.
Ausgenommen der Preis ist höher als an der alten Adresse. Dann greift Punkt 3 ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung.
Sie sollten in ihren Vertragsunterlagen nachschauen ob ihr Vertrag eine spezielle Umzugsklausel enthält.

2. Geldsparen:
Sie wollen einfach nur Geld sparen? Dann können Sie mit Ablauf der Vertragslaufzeit ihren Vertrag bei einen günstigeren Anbieter abschließen.
Beachten Sie die Kündigungsfristen. Sollten Sie die Kündigungsfrist verpassen verlängert sich ihr Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.

3. Preiserhöhung:
Der Netzbetreiber hat eine Preiserhöhung angekündigt?
In diesem Szenario haben Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht und können von diesem Gebrauch machen.
Laut Gesetz muss der Netzbetreiber seine Kunden 6 Wochen im Voraus schriftlich über die Preiserhöhung informieren und sie dabei auch auf ihr außerordentliches Kündigungsrecht hinweisen.

Hier haben Sie in der Regel 14 Tage Zeit darauf zu reagieren.
In jedem Fall ist es wichtig, die entscheidenden Formalitäten zu kennen.
Ich möchte ihnen dabei kostenlos und unverbindlich zur Seite stehen.
Wir decken 90% aller Netzbetreiber ab und können für Sie das Produkt mit dem besten Preis/Leistung heraus filtern.
Auch Stiftung Warentest sagt das die Versorger auf die Trägheit der Kundensetzen.
Kunden, die den Anbieter wechseln, profitieren von hohen Wechselprämien wie dem Wechselbonus und Neukundenbonus.
Kunden die nicht wechseln, zahlen mehr. Treue wird also nicht belohnt, sondern bestraft. Das ist unfair und sollte eigentlich umgekehrt sein.
Die Grafik verdeutlicht, warum aktive Wechsler mehr sparen.


Wer bei einem Anbieterwechsel einen Tarif mit einem Bonus wählt, spart am meisten. Das hat Stiftung Warentest im einem Vergleich festgestellt.
Ein Bonustarif bringt laut den Wartentestern aus Berlin deutlich mehr als eine flexible Variante.
Diese Tarife werden im zweiten Vertragsjahr – ohne den Neukundenbonus – dann häufig sehr viel teurer. Wer also nur einmal wechselt, der verschenkt dann in den Folgejahren viel Geld.
Daher sollten Verbraucher entweder rechtzeitig selbst kündigen oder das unserem kostenlosen Wechselservice überlassen.
Was Sie beim Kündigen beachten müssen
Sie müssen sich erst einmal die Frage stellen, in welchem Verhältnis Sie sich mit ihrem momentanen Netzbetreiber stehen.
Sollten Sie sich im Grundversorger Tarif befinden, können Sie laut Grundversorgungsordnung ihren Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen.
Wenn Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Stromanbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen.
Außerdem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Hier hilft nur ein Blick in ihre Unterlagen.

Kündigen?!

Die große Frage ist immer, soll ich kündigen oder nicht? Ich kann hier nur ganz klar JA sagen!
Auch wenn Sie noch keinen neuen Netzbetreiber haben, sollten Sie in jedem Fall ihren Vertrag immer rechtzeitig kündigen. Das hat verschiedene Aspekte.
1. Seien Sie sich bewusst das Sie niemals ohne Strom darstehen werden. Selbst wenn irgendwas nicht funktioniert, werden Sie vom Grundversorger beliefert.
2. Kündigen Sie ihren Bestandsvertrag um selbst die Entscheidung zu haben. Sie können auf ein evtl. besseres Angebot reagieren oder sich selbst ein besseres Angebot einholen. Sollten Sie nicht kündigen, sind Sie erneut für weitere 12 Monate gebunden.

Kündigungs Ablauf

Sie haben sich entschieden und wollen kündigen? Dann halten Sie sich an ein zuverlässigen Ablauf. Damit ihre Kündigung formell rechtskräftig ist, halten Sie sich an ein paar Regeln.
Eine Formell rechtskräftige Kündigung enthält in der Regel:
Name und Anschrift des Kunden bzw. der Abnahmestelle
Name und Anschrift des Stromanbieters
ggf. Kunden- oder Zählernummer
Kündigungsabsicht unter Angabe des fristgerechten Kündigungszeitpunkts
Bitte um Bestätigung der Kündigung
Ort und Datum
Unterschrift
Sollte ein Sonderkündigungsrecht vorliegen, ist es wichtig, den Grund der außerordentlichen Kündigung hinzuzufügen:
eine Preiserhöhung zum TT.MM.JJ
oder ein Umzug zum TT.MM.JJ
Sie können ihre Kündigung per Einschreiben oder FAX mit Empfangsbestätigung einreichen. So können Sie genau belegen, wie und wann die Kündigung dort eingegangen ist.
Schicken Sie mir doch gerne unverbindlich und kostenlos ihre letzte Jahresverbrauchsabrechnung per Email.
Ich werde den für Sie passenden Tarif/Anbieter raus suchen. Sie haben keine Nachteile! Im Gegenteil Sie profitieren von allen Angeboten der Netzbetreiber ggf. bekommen Sie auch einen Bonus durch uns.
Sie können letztendlich selbst entscheiden. Ich mache ihnen nur das Angebot.

neutraleinfo24@gmail.com